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Nachricht - Grob fahrlässiger Umgang mit Feuer im Wald

Eingestellt von Martin Ranft am 03.09.2015

Liebe Mitbürger der Gemeinde Rossau

Wir die Ortsfeuerwehr Schönborn Dreiwerden Seifersbach führten am 28.08.2015 im Bereich des Grubenwehres, alte Schanze, in der Ortslage Schönborn eine Ausbildung zum Thema „Retten von verunfallten Personen aus Tiefen“ durch. Dabei mussten wir mit Schrecken feststellen, dass im Waldbereich oberhalb des Grubenwehres mehrere Lagerfeuerstellen betrieben wurden.

Das Gebiet um die illegalen Feuerstellen ist außerdem stark vermüllt. Wir möchten an dieser Stelle an die Vernunft der Mitbürger appellieren, dass diejenigen die es betrifft, den beschriebenen Platz aufräumen und das Zündeln im Wald unterlassen. Sollten wir Personen bei dem Betreiben von illegalen Lagerfeuern im Waldbereich antreffen, kommt es zur Alarmierung der Ortsfeuerwehr. Der Feuerwehreinsatz zum Ablöschen der Feuerstelle wird kostenpflichtig abgerechnet. Mit einer Anzeige zur Brandstiftung ist zu rechnen.

                        

 Auszug Strafgesetzbuch: § 306 Brandstiftung.: 

„(1) Wer fremde

1. Gebäude oder Hütten

2. Betriebsstätten oder technische Einrichtungen , namentlich Maschinen

3. Warenlager oder Vorräte

4. Kraftfahrzeuge , Schienen , Luft oder Wasserfahrzeuge

5. Wälder , Heiden, oder Moore

6. Land , Ernährung oder  forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse

In Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe

Von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe , Freiheitsstrafe  von sechs Monaten bis zu fünf Jahren „

Wir bedanken uns für ihr Verständnis

 

Mit freundlichen Grüßen

Ortswehrleiter Daniel Paschke


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Gemeinde Rossau