Liebe Mitbürger der Gemeinde Rossau
Wir die Ortsfeuerwehr Schönborn Dreiwerden Seifersbach
führten am 28.08.2015 im Bereich des Grubenwehres, alte Schanze, in der
Ortslage Schönborn eine Ausbildung zum Thema Retten von verunfallten Personen
aus Tiefen durch. Dabei mussten wir mit Schrecken feststellen, dass im
Waldbereich oberhalb des Grubenwehres mehrere Lagerfeuerstellen betrieben
wurden.
Das Gebiet um die illegalen Feuerstellen ist außerdem stark vermüllt.
Wir möchten an dieser Stelle an die Vernunft der Mitbürger appellieren, dass
diejenigen die es betrifft, den beschriebenen Platz aufräumen und das Zündeln
im Wald unterlassen. Sollten wir Personen bei dem Betreiben von illegalen
Lagerfeuern im Waldbereich antreffen, kommt es zur Alarmierung der Ortsfeuerwehr.
Der Feuerwehreinsatz zum Ablöschen der Feuerstelle wird kostenpflichtig
abgerechnet. Mit einer Anzeige zur Brandstiftung ist zu rechnen.
Auszug Strafgesetzbuch: § 306 Brandstiftung.:
(1) Wer fremde
1. Gebäude oder Hütten
2. Betriebsstätten oder technische Einrichtungen ,
namentlich Maschinen
3. Warenlager oder Vorräte
4. Kraftfahrzeuge , Schienen , Luft oder Wasserfahrzeuge
5. Wälder , Heiden, oder Moore
6. Land , Ernährung oder forstwirtschaftliche Anlagen oder
Erzeugnisse
In Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder
teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe
Von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe ,
Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren
Wir bedanken uns für ihr Verständnis
Mit freundlichen Grüßen
Ortswehrleiter Daniel Paschke