Wissenswertes
Alarmierung der Feuerwehr
Wie sich bei der Hochwasserkatastrophe wieder gezeigt
hat, haben viele Bürger Angst die Feuerwehr zu alarmieren, da sie befürchten,
die Kosten für den Einsatz tragen zu müssen. Oft hört man die falsche
Annahme Wer ruft, zahlt!
Grundsätzlich gilt: Der Anruf bei der Rettungsleitstelle verursacht für den
Meldenden keine Kosten. Liegt ein Notrufmissbrauch vor, kann dies jedoch
gravierende Folgen für den Anrufer haben. (Bsp. Scherzanruf) Die Hilfe der
Feuerwehr ist grundsätzlich kostenlos. In bestimmten Fällen kann der Einsatz
jedoch in Rechnung gestellt werden. Z.B. bei Hilfeleistungen im Zusammenhang
mit dem Betrieb von Straßen-, Wasser-, Luftfahrzeugen oder bei grob
fahrlässigen und vorsätzlichen Handlungen. Genau geregelt ist dies im §69 des
Sächsischen Gesetztes über Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz.
Steve Mucha, Gemeindewehrleiter