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Nachricht - Wissenswertes

Eingestellt von Martin Ranft am 01.07.2013

Wissenswertes

Alarmierung der Feuerwehr

Wie sich bei der Hochwasserkatastrophe wieder gezeigt hat, haben viele Bürger Angst die Feuerwehr zu alarmieren, da sie befürchten, die Kosten für den Einsatz tragen zu müssen. Oft hört man die falsche Annahme „Wer ruft, zahlt!“
Grundsätzlich gilt: Der Anruf bei der Rettungsleitstelle verursacht für den Meldenden keine Kosten. Liegt ein Notrufmissbrauch vor, kann dies jedoch gravierende Folgen für den Anrufer haben. (Bsp. Scherzanruf) Die Hilfe der Feuerwehr ist grundsätzlich kostenlos. In bestimmten Fällen kann der Einsatz jedoch in Rechnung gestellt werden. Z.B. bei Hilfeleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Straßen-, Wasser-, Luftfahrzeugen oder bei grob fahrlässigen und vorsätzlichen Handlungen. Genau geregelt ist dies im §69 des Sächsischen Gesetztes über Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz.

 

Steve Mucha, Gemeindewehrleiter


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